Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon Eifelfahrer am Mi 24. Feb 2010, 22:42

Ich nehme aber mal an, dass der Spiegel sich auf diesen Beschluss des OVG Koblenz bezieht:

10 A 10851/08 vom 31.10.2008

Zwar war dieser während des Erteilungsverfahrens weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Beklagten wohnhaft geblieben und hatte er seinerzeit in Polen ersichtlich nur einen Scheinwohnsitz begründet. Demgegenüber ergibt sich jedoch aus dem Führerschein selbst, dass der Kläger damals in Stettin wohnhaft gewesen war. Daneben liegen auch sonst keine unbestreitbaren Informationen von Seiten der polnischen Ausstellungsbehörde vor, wonach der Kläger das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt gehabt hätte. Stattdessen hat diese Behörde insofern unter dem 29. September 2008 lediglich wissen lassen, dass der Kläger zwar von der Polizei überprüft werde und der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft liege, dass sie jedoch solange das Verfahren nicht abgeschlossen sei, keine Entscheidung treffen könne. Der dahingehenden vom Europäischen Gerichtshof zugelassenen Ausnahme vom Anerkennungsgrundsatz kann der vorliegende Fall auch nicht etwa deshalb gleichgestellt werden, weil der Kläger selbst nicht geltend macht, sich seinerzeit dem europarechtlichen Wohnsitzerfordernis entsprechend in Polen niedergelassen zu haben (vgl. dazu König, DAR 2008, S. 464 sowie Dauer, NJW 2008, S. 2381).
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon s.fenja am Do 25. Feb 2010, 16:59

Hier die Pressemitteilung zur Entscheidung:

Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen können, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.

Den Klägern war in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verkehrsverstößen ihre deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Das für die Wiedererteilung erforderliche medizinisch-psychologische Gutachten legten sie nicht vor. Stattdessen erwarben sie eine Fahrerlaubnis in Polen; in den dort ausgestellten Führerscheinen war jeweils ein Wohnsitz in Polen eingetragen. Nachdem die deutschen Fahrerlaubnisbehörden hiervon Kenntnis erhielten, forderten sie die Kläger auf, zur Beseitigung von fortbestehenden Zweifeln an ihrer Fahreignung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Als die Kläger dieser Aufforderung nicht nachkamen, wurde ihnen die Befugnis aberkannt, von ihrer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Hiergegen machten die Kläger insbesondere geltend, dass der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz, wonach die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis anzuerkennen sei, schon der Anforderung des Gutachtens, erst Recht aber der nachfolgenden Aberkennungsentscheidung entgegenstehe. In den Vorinstanzen blieben ihre Klagen ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidungen maßgeblich darauf gestützt, es sei nach den Angaben der Kläger im Aberkennungsverfahren und den Eintragungen im deutschen Melderegister sicher, dass sie bei Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz nicht in Polen, sondern in Deutschland gehabt hätten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsentscheidungen aufgehoben und die Sachen zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Wie der Europäische Gerichtshof mit Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C 445/08, Wierer - entschieden hat, kann die Beschränkung einer EU-Fahrerlaubnis nicht darauf gestützt werden, dass sich aus den Angaben des Betroffenen im Aberkennungsverfahren ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ergibt. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Beschluss aber anerkannt, dass die deutschen Verwaltungsbehörden und Gerichte Informationen beim Ausstellermitgliedstaat einholen können. Hierzu besteht Anlass, wenn es ernstliche Zweifel an dem ausländischen Wohnsitz gibt. Teilt der Ausstellermitgliedstaat selbst mit, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz nicht dort hatte, steht das europäische Gemeinschaftsrecht einer Beschränkung der EU-Fahrerlaubnis nicht entgegen. Da das Berufungsgericht hierzu bislang keine Feststellungen getroffen hat, etwa durch Nachfrage bei polnischen Einwohnermeldebehörden, konnte über die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisbeschränkungen noch nicht abschließend entschieden werden.

BVerwG 3 C.15.09 und 16.09 - Urteile vom 25. Februar 2010

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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon der Sachse am Do 25. Feb 2010, 17:04

Danke Steffi. Also das ist das spektakuläre Urteil das alles über den Haufen werfen sollte. :gri:
Erwartungsgemäß wird auf "Wierer" verwiesen und das wars. Kein Wort über den 19.1., was mich auch sehr gewundert hätte.
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon s.fenja am Do 25. Feb 2010, 17:10

Warten wir mal die Entscheidung selber ab - aber ich denke nicht, dass sich das BVerwG dazu äußern wird.

Habe heute mit einer Richterin von einem bayerischen VG gesprochen und gefragt, ob sie in den aktuellen Fällen nicht einmal über eine EuGH-Vorlage nachdenken. Antwort: das wird hier sehr zögerlich gehandhabt, aber sie wolle einer Entscheidung des Vorsitzenden nicht vorgreifen - mehr war leider nicht zu erfahren, diese Erkenntnis hatte ich vorher auch schon.
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon der Sachse am Do 25. Feb 2010, 17:15

s.fenja hat geschrieben:das wird hier sehr zögerlich gehandhabt,


Na darauf verwette ich doch glatt meinen Allerwertesten. Derjenige der den 11/4 vor den EugH bringt hat nämlich eine kometenhafte Kariere als Gerichtsdiener vor sich. Und sein Vorgesetzter wird der Richter der Halbritter an den Eugh delegiert hat, da der ja schon fast 4 Jahre im Amt ist :gri:
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon poppi am Do 25. Feb 2010, 17:17

@Sachse
Dürfen die jetzt fahren, oder müßen die auf ein neues Urteil warten??? :wi:
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon der Sachse am Do 25. Feb 2010, 17:23

Nein, momentan dürfen die noch nicht fahren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsentscheidungen aufgehoben und die Sachen zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon der Sachse am Do 25. Feb 2010, 17:38

Und hier noch eine Pressemeldung. Liest sich allerdings etwas anders als die, die vor ein paar Tagen drin standen. :gri:

Leipzig (apn) Das Bundesverwaltungsgericht fällt am (heutigen) Donnerstag eine Grundsatzentscheidung zum Thema Führerschein-Tourismus in Europa. Bei der Verhandlung in Leipzig geht es um die Klage zweier Autofahrer, die nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland neue Führerscheine in Polen gemacht hatten. Den Klägern wurde aber die Nutzung der polnischen Führerscheine untersagt, weil sie sich weigerten, zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anzutreten.

Bei den Vorinstanzen waren sie unterlegen. Vor allem in einem Fall stützten sich die Behörden dabei darauf, dass der Kläger nicht den notwendigen Nachweis für seinen angeblichen Wohnsitz in Polen erbracht habe. Dies sei aber Voraussetzung zum Erwerb des Führerscheins dort.

In der Verhandlung in Leipzig wurde am Donnerstag deutlich, dass es beim Kampf gegen «Führerschein-Tourismus» hohe Hürden zu überwinden gilt. Die zuständigen Behörden können demnach nur dann davon ausgehen, dass ein Führerscheinerwerber lediglich zum Schein einen Wohnsitz im EU-Ausland angegeben habe, wenn dies von den ausländischen Stellen bestätigt wird. Ansonsten müssen sie davon ausgehen, dass der in einem EU-Mitgliedsstaat erworbene Führerschein grundsätzlich anzuerkennen ist. Die Entscheidung wurde für den Nachmittag angekündigt.

Europäischer Gerichtshof zog enge Grenzen

Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof allerdings enge Grenzen gezogen, innerhalb derer die Aberkennung eines im EU-Ausland erworbenen Führerscheins möglich ist. So müssen den Behörden eindeutige Informationen aus dem ausstellenden EU-Mitgliedsstaat vorliegen, dass der Erwerber tatsächlich nicht dort gewohnt hat. Auf eigene Recherchen und Informationen, sogar auf Aussagen der Betroffenen können sie ihre Entscheidungen nicht stützen. Die Bundesverwaltungsrichter müssen auch klären, was zu tun ist, wenn die ausländischen Behörden die geforderten Angaben nicht machen.


http://de.news.yahoo.com/1/20100225/twl ... c1e7b.html
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon mirko1 am Do 25. Feb 2010, 18:11

na dann haben "wir" gewonnen,,,die fahren bald wieder,,,)))
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon Asrael am Do 25. Feb 2010, 18:24

Auf jeden Fall ist es sehr gut,das auf den Entschluss Wierer vom EUGH verwiesen wird d.h. wenn vom Ausstellerstaat keine Informationen kommen das es sich um einen Scheinwohnsitz handelt ist ein EU FS anzuerkennen.Dann können die deutschen Behörden hier prüfen wie sie wollen und es hilft ihnen nichts.
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.
-Winston Churchill-
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon der Sachse am Do 25. Feb 2010, 19:56

Asrael, sie hatten ja gar keine andere Wahl als den Wierer ran zu ziehen. War doch die selbe Fragestellung. Daher ist es mir ja so unbegreiflich wie diese lustigen Pressemeldungen im Vorfeld zustande kamen.
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon blasterix am Do 25. Feb 2010, 20:26

Hallo an alle "Leidensgenossen",

das Urteil ist auf jeden Fall mal nicht schlecht, obwohl es nichts neues bringt?! Wenn das Gericht auf die Vorinstanzen verweist, wo die Kläger unterlegen waren, haben die Beiden wohl verloren, oder versteh ich da was falsch????

Ich sag immer noch: " Am seidenen Faden hängt das Damoklesschwert =)"

Hab immer noch Schiss wenn ich die Bu.... auf den Straßen seh, in eine Kontrolle will ich erst gar nicht kommen.
Hab meinen EU-FS jetzt auch schon seit einem Jahr und bin "gottseidank" noch nicht kontrolliert worden.

Hoffe ich kann das auch so beibehalten, bis D erneut eins auf den Deckel bekommt und der EuGH wieder ein Machtwort spricht, das die gegenseitige Anerkennung wirklich Pflicht ist.

Wer könnte mir einen guten Anwalt empfehlen, im Raum Baden-Württemberg??? Wäre sehr dankbar!!!

Und nochmal: " Am seidenen Faden hängt das Damoklesschwert" Nur nochmal, weils so schön war xD
Sry.

MfG
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon der Sachse am Do 25. Feb 2010, 20:44

blasterix hat geschrieben:Hallo an alle "Leidensgenossen",

das Urteil ist auf jeden Fall mal nicht schlecht, obwohl es nichts neues bringt?! Wenn das Gericht auf die Vorinstanzen verweist, wo die Kläger unterlegen waren, haben die Beiden wohl verloren, oder versteh ich da was falsch????


Da verstehst du was falsch. Das BverwG hat die, für die Kläger negativen Urteile der Vorinstanzen aufgehoben ( in die Tonne getreten) und die Angelegenheit wieder an diese "zur Überprüfung" zurück gegeben ( So nicht, nochmal, aber anders!)

In den Klammern die Übersetzung meinerseits. :gri:

blasterix hat geschrieben:Wer könnte mir einen guten Anwalt empfehlen, im Raum Baden-Württemberg??? Wäre sehr dankbar!!!

MfG


Der Anwalt braucht nicht aus deiner Nähe zu sein, wichtiger ist, das er/sie "es" drauf hat. Meine erste Wahl wäre die Userin s.fenja hier im Forum
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon der Sachse am Do 25. Feb 2010, 21:05

Und jetzt lest euch mal durch wie das Urteil wieder "verkauft" wird.
Das BVerwG hat entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins bei fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat das Recht entziehen können, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.
Der Entzug sei zu bejahen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.


http://juris.de/jportal/portal/t/1jqv/p ... hricht.jsp

Ist zwar sachlich richtig, aber für den Laien extra so formuliert das der denkt - Also doch, ein EUFS bringt nichts.
Da wird ein Ellenlanger Text verfasst nur um nicht sagen zu müssen:
Der FS muss anerkannt werden wenn kein D-WS drin steht.
Das nenne ich doch mal Propaganda vom feinsten.
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon DODOXX am Do 25. Feb 2010, 21:23

Ist das nicht immer So@Sachse?

MPU Lobby halt. Alles für den Dackel,alles für den Verein :gri: :plfan
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon longdrink99 am Do 25. Feb 2010, 22:23

Na da bin ich ja mal gespannt was mein FEB-Leiter zu sagt wenn das alles amtlich werden sollte! :gri:
Auch wenn sich´s egoistisch anhört, in meinem Fall wäre das Urteil genau das was ich bräuchte! :dau:
In D abgemeldet, FS-Sperre abgelaufen, 220 Tage in :czfan: gemeldet, vorher in :czfan: schon gearbeitet(bis zum heutigen Tage), dann :czfan: FS mit Geburtennummer!
Können die mich eigentlich alle am südlichsten Teil meiner Wirbelsäule wie ein Eis behandeln!! :freu: :freu: :freu:
Von wegen MPU :bla: :bla: :bla:
P.S. Kommt nur noch das FS Ausstellung nach dem 19.01.09, sollte doch dann aber auch nix mehr machen, denk ich, oder?
MfG
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:czfan: :kla: :czfan:
Zuletzt geändert von longdrink99 am Do 25. Feb 2010, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
Sumsen ist buper und schicken ist Fön!
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon blasterix am Do 25. Feb 2010, 22:39

Danke @ Der Sachse,

was mich noch ein bißchen stutzig macht, ist der Satz: "Zur Überprüfung zurückgewiesen oder abgegeben".

Was genau wird da noch überprüft, bzw. wird die CZ oder POL Auskünfte zum Wohnsitz geben??

Wenn ja, wie detailiert sind diese Infos? Das würde mich noch interessieren.

Ansonsten kann man nur auf das Urteil warten und das wird, so wies aussieht gut aussehen, für EU-FS Inhaber, wie mich, die ihren FS nach dem
19.01.09 erworben haben, ohne vorherigen Entzug in D, jedoch mit Versagung, was ja insofern das Gleiche ist ?! :denk:

Will einzig und allein endlich unbeschwert fahren können und zwar in ALLEN Bundesländern^^

Schönen Abend noch.

MfG
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon Eifelfahrer am Do 25. Feb 2010, 23:28

"Zur Überprüfung zurückgewiesen oder abgegeben".

Das ist der Punkt, der wohl erst im endgültigen schriftlichen Urteil klar wird.
Bis dahin kann man nur spekulieren.

Leider scheinen die angefochtenen Urteile des OVG Münster ja nicht publiziert zu sein.

Einerseits kann sich das BVerwG auf den Standpunkt stellen, dass das OVG lediglich versäumt hat, etwas zu der Frage zu schreiben, ob die Behörde mal in Polen nachgefragt hatte und was dabei rausgekommen ist.
Das sind tatsächliche Feststellungen, die das BVerwG als Revisionsgericht nicht selber machen darf. D.h. hier müsste das OVG einfach noch etwas zu dieser Frage schreiben. In diesem Fall wäre die Rückverweisung nur eine Formalität: das OVG schreibt rein, dass die Behörde nichts rausgefunden hat, und hebt die Bescheide auf.

Die andere Möglichkeit ist die, dass das OVG selber noch mal in Polen nachfragt. Das würde ich für bedenklich halten: hier geht es ja um ein Entzugsverfahren, und da müssen immer die Fakten bei der (letzten) Behördenentscheidung maßgeblich sein. D.h. die Gerichte können da nicht spätere Erkenntnisse in ihre Entscheidung einfließen lassen.

Auch könnte das dazu führen, dass die Behörden ins Blaue hinein NU verschicken würden und die Sachaufklärung dann den Gerichten überlassen würden.

Eine solche Vorgehensweise würde dem Wiedemann-Urteil widersprechen, wo ja explizit festgestellt wurde, dass eine vorläufige Nichtanerkennung nicht erlaubt ist, solange noch Anfragen beim Ausstellerstaat laufen.
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon Eifelfahrer am Fr 26. Feb 2010, 03:32

Gerade auf der Nachrichtenseite des SWR gefunden:
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/ ... index.html

Urteil des BundesverwaltungsgerichtsFührerschein-Touristen müssen mit Nachfragen rechnen

Neuer EU-Führerschein

Führerschein-Tourismus soll erschwert werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den sogenannten Führerschein-Tourismus in Europa in die Schranken gewiesen. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden, dass Behörden oder Gerichte Erkundigungen einziehen dürfen, ob Autofahrer, die im Ausland einen Führerschein erworben haben, dort auch tatsächlich gewohnt haben.

Teilt das betreffende EU-Land mit, dass dies nicht der Fall war, dürfen die Behörden den Autofahrern den Gebrauch des ausländischen Führerscheins untersagen. Geklagt hatten zwei Deutsche, die nach Drogen- und Alkoholfahrten ihre Führerscheine eingebüßt hatten und neue in Polen machten.
Kläger beriefen sich auf Europarecht

Sie beriefen sich auf das Europarecht, nach dem EU-Mitgliedstaaten ausländische Führerscheine grundsätzlich anerkennen müssen. Die sogenannte Wohnsitz-Erfordernis, die besagt, mindestens 185 Tage in Polen gewohnt zu haben, erfüllten die Kläger allerdings nicht, wie sie später vor Gericht einräumten.

Anwalt Werner Säftel, der eine der Klägerinnen vertrat, sagte im Prozess, dass es ihm nicht darum gehe, ''irgendwelche Missbräuche durchzufechten und ungeeignete Verkehrsteilnehmer auf die Straße zu bringen''. Aber die europäischen Vorgaben müssten rechtskonform ausgelegt werden. Der Europäische Gerichtshof habe klar gesagt: ''Missbräuche müssen da abgestellt werden, wo sie sich ereignen, im Ausstellerstaat'', sagte Säftel. ''Wir lehnen uns nicht gegen den Europäischen Gerichtshof auf'', sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung.

Fall muss in Münster neu aufgerollt werden

Trotzdem sei es zulässig, dass die deutschen Behörden oder Gerichte Informationen bei den Aussteller-Staaten einholen, wenn Zweifel bestehen, dass der Autofahrer seinen Wohnsitz dort gehabt hat. Die konkreten Fälle der beiden Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster noch einmal neu entscheiden.

Das OVG hatte die Klagen zwar bereits abgewiesen, sich aber damit zufrieden gegeben, dass die Autofahrer zugaben, gar nicht in Polen gewohnt zu haben. Diese Informationen müssten aber direkt von den polnischen Behörden eingeholt werden. Anwalt Säftel schätzte, dass in Deutschland rund 15.000 polnische Führerscheine in Gebrauch sind.

Quelle: tagesschau.de
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Re: Wegweisendes Urteil zum Führerscheintourismus steht bevor

Beitragvon der Sachse am Fr 26. Feb 2010, 09:53

Eifelfahrer hat geschrieben:
"
Die andere Möglichkeit ist die, dass das OVG selber noch mal in Polen nachfragt.

In irgendeiner Pressemeldung habe ich gelesen dass das BverwG auch die Frage zu klären hat was denn ist wenn der Ausstellerstaat nicht auf Anfragen reagiert. Kann zwar wieder nur das "Werk" eines "Schreiberlings" sein, deutet aber drauf hin das bereits im Ausstellerstaat angefragt wurde. Warten wir auf das vollständige Urteil.
Gruß.der Sachse

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